Eine Einführung Seit einigen Jahren müssen die SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen eine Facharbeit anfertigen. Diese soll ihnen dazu verhelfen, sich mit den Prinzipien und Formen wissenschaftlichen Arbeitens vertraut zu machen. Die Facharbeit soll 8 – 12 Seiten umfassen, und in ihr sollen sich die SchülerInnen eigenständig mit einem Thema auseinander setzen, das sie selbst gewählt haben. Dabei müssen sie bestimmten Ansprüchen, die später auf der Universität als selbstverständlich vorausgesetzt werden, gerecht werden. So müssen sie wissen, wie man sich Informationen beschafft (z.B. in einer gut sortierten Bibliothek, einem Archiv, durch eine Experten- oder Zeitzeugenbefragung, oder im Internet) und diese auswertet. Sie müssen weiterhin wissen, wie man eine Arbeit sinnvoll gliedert und dies auch in der äußeren Form deutlich werden lässt. Die wissenschaftliche Redlichkeit erfordert überdies, dass man fremdes Gedankengut nicht als sein eigenes ausgibt. Daher müssen die SchülerInnen lernen, wie man richtig zitiert und durch Fußnoten auf die Quelle einer Argumentation oder eines Belegstücks exakt verweist. Dazu gehört auch zu wissen, wie man ein Literaturverzeichnis anfertigt. Die SchülerInnen müssen an unserer Schule die Facharbeit in der Jahrgangsstufe 12 schreiben. Der Abgabetermin liegt meist zwischen Ende Februar und Ende März. Vorher hatten die SchülerInnen 16-18 Wochen Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Zwar soll Letzteres von den SchülerInnen selbst gewählt worden sein, doch muss der genaue Wortlaut mit dem Fachlehrer/der Fachlehrerin abgesprochen werden. Innerhalb der den SchülerInnen zur Verfügung stehenden Zeit können und sollen sie mit dem Fachlehrer Rücksprache halten. Solche Rücksprachen können sehr hilfreich sein, wenn man gut vorbereitet in ein solches Gespräch geht. Sie können z.B. helfen, das Thema sinnvoll einzugrenzen oder zu verhindern, dass man sich vom eigentlichen Thema entfernt. Deshalb haben wir an unserer Schule zwei Gespräche, die innerhalb vorgegebener Zeiträume stattfinden müssen, verpflichtend gemacht. Die Facharbeit kann nur in einem Fach geschrieben werden, das der Schüler/die Schülerin schriftlich belegt hat. Die Arbeit wird von dem entsprechenden Fachlehrer beurteilt. Die erteilte Note tritt an die Stelle der ersten Klausur des betreffenden Faches im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 12.
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